Außerordentliche HJV-Mitgliederversammlung Einladung

Auf Beschluss des HJV-Gesamtvorstandes vom 03.10.2024 lädt das Präsidium die Mitglieder zu einer HJV-Mitgliederversammlung ein
Datum: Sonntag, 08.12.2024 ab 11:00 (Stimmenvergabe ab 10:00 Uhr)
Ort: 60528 Frankfurt, Otto-Fleck-Schneise 4, Versammlungsraum des Landessportbundes Hessen

Es war der Wunsch der abgebrochenen Mitgliederversammlung vom 10.09.2024 in diesem Jahr erneut zu tagen: Wesentlicher Punkt dieser Versammlung sollte der Beschluss zum Berufungsverfahren zum Antrag des JC Petersberg sein. Aus diesem Grund beschränkt sich die Tagesordnung dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung auf wenige Punkte.
Der Rechtsausschuss des HJV wird zu dieser Versammlung mit der zweiten Einladung, Anfang November, eine Handlungsempfehlung aussprechen.

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfassung
  3. Tagesordnung (Beschluss)
  4. Finanzen
       4.1    Haushaltsplan
                a. 2024 (Beschluss),
                b. 2025 (Entwurf, Bericht)
       4.2    Maßnahmen zur Finanzierung (Beschlüsse)
                a. Umlage 2024
                b. zukünftige Finanzierung:
                      Beiträge und Kosten der Materialien ab 2025
                      - Meldegeld, Startgeld Liga
  5. Berufungen gegen Entscheidungen des Rechtsausschusses (Beschluss)
  6. Bestätigung der Nachwahlen der Jugendleitung
         a. Vanessa Feiling (Sportwartin weibliche Jugend)
         b. Farina Keller (Vertreterin Sportwartin weibliche Jugend)
         c. Helmut Eckardt (Sportwart männliche Jugend)
  7. Der Weg zur Satzungsnovelle (Bericht)
  8. Vorsorglich: Nachwahlen von ausgeschiedenen Mitgliedern
        a. des Gesamtvorstandes
        b. des Präsidiums
  9. Vorsorglich: Anträge der Mitglieder (ggf. Beschlüsse). Antragsfrist ist der 20.11.2024.
10. Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen

Sven Deeg              Olga Bagci                   Michael Blumenstein            Stefan Teucher
Präsident                Schatzmeisterin          Vizepräsident                                 Vizepräsident

Erläuterungen
Zu 5.
Es liegt ein Antrag des JC Petersberg vor, in dem dieser beantragt, dass „alle Beschlüsse der sog. ‚Mitgliederversammlung‘ vom 10.März 2024 das HJV nichtig (hilfsweise; unwirksam) sind und es sich nicht um eine Mitgliederversammlung des HJV handelte“.

Der Rechtsausschuss des HJV hat diesen Antrag zunächst „als unzulässig verworfen“ und begründet dieses mit einer Verfristung. Der Rechtsausschuss verweist auf die RechtsO und dementsprechend auf die Mitgliederversammlung als Berufungsinstanz.

Aufgrund des Abbruchs der Mitgliederversammlung vom 10.09.2024 und auf Wunsch der Mitglieder ist es ein wesentlicher Punkt der Tagesordnung, über diese Berufung zu entscheiden.

HJV Präsidium
Verantwortlich für diesen Inhalt: Hessischer Judo-Verband e.V.


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