Kunstradsport HRV Generalausschreibungen HM 2025
KUNSTRADSPORT - HRV
GENERALAUSSCHREIBUNG HESSENMEISTERSCHAFTEN 2025
Veranstalter: Arge. Hessischer Radfahrerverband e.V. und RKB Solidarität Hessen.
Hessenmeisterschaften Elite/Jugend am 16.03.2025 in Mörfelden, Bezirk Hessen-Darmstadt. Ausrichter: SKV Mörfelden. Hessenmeisterschaften Schüler/innen am 25.05.2025 in Krofdorf, Bezirk Lahn. Ausrichter: RSV Krofdorf-Gleiberg.
Wettbewerbe Elite:1er/2er/4er/6er Kunstradsport und 4er/6er Einradsport. Die Disziplinen 6er Kunst- und 6er Einradsport werden als offene Klasse ausgetragen, d.h. Frauen-, Männer- und gemischte Mannschaften starten in einem Wettbewerb. Im 2er- und 4er-Kunstradsport sowie im 4er Einradsport werden die männlichen Disziplinen in der offenen Klasse ausgefahren.
Wettbewerbe Junioren/innen: 1er/2er/4er/6er Kunst- und 4er/6er Einradsport. Im Junioren/innenbereich gelten die gleichen Klasseneinteilungen wie bei Elite.
Wettbewerbe Schüler/innen: 1er Kunstradsport Schüler/innen der Klassen U11, U13, U15. 2er Kunstradsport Schüler/innen der Klassen U13 und U15. 4er Kunst- und Einradsport Schüler/innen U13 und U15, 6er Einrad- und Kunstradsport jeweils als offene Klasse U13 und U15. Die angegebenen Klassen werden nur dann ausgetragen, wenn drei Mannschaften am Start sind, ist dies nicht der Fall, müssen diese in der nächsthöheren Klasse starten.
Beginn: wird in der jeweiligen Meldebestätigung und Startfolge bekannt gegeben.
Startberechtigt: bei den Schülern/innen, Junioren/innen und Elitemeisterschaften alle dem HRV und der RKB gemeldeten Mitglieder mit der gültigen Lizenz für 2025, die in ihren Altersklassen an den Bezirksmeisterschaften 2025 teilgenommen haben und dort die geforderten Mindestpunktzahlen ausgefahren haben. In den Schülerklassen können die geforderten Mindestpunktzahlen an der 2. D-Kadersichtung am 06.04.2025 in Künzell im 1er/2er Kunstradsport (hier sind für die Nachqualifikation aber nur die Sportler/innen zugelassen, die die Mindestpunktzahlen für die Hessenmeisterschaften aufstellen) bzw. beim Schelmenburgpokal (Mannschaften Kunst- und Einradsport Schüler/innen) am 09.03.2025 in Bergen-Enkheim ausgefahren werden.
Meldungen und Wertungsbögen an den EDV-Beauftragten Reinhold Meier, Weserstr. 9, 64521 Groß-Gerau, Tel. 06152-1713947, mobil: 0171-4846840, Fax: 06152-9878298. Meldungen sind mit Kuras (Meldebogen und Meldedatei) per E-Mail an HRV[at]hallenradsport-daum[dot]de zu senden. Alle anderen Meldungen sind auf amtlichem Meldebogen, Programme auf erlaubten Vordrucken abzugeben (gegen Gebühr, siehe Durchführungsbestimmungen für Kunstradsport des BDR). Bei allen Meldungen müssen die Lizenznummern angegeben werden und das komplette Geburtsdatum. Den Meldungen per Post müssen ein oder mehrere frankierte und adressierte Briefumschläge beiliegen (sofern keine aktuelle E-Mail-Adresse vorliegt). Meldeschluss und Abgabe der Wertungsbögen: jeweils vier Wochen vor dem Wettbewerb (Poststempel). Zum gleichen Datum erbitte ich von den Bezirksfachwarten/innen die bearbeitete Datei mit den Ergebnisdaten der Bezirksmeisterschaften. Die abgegebenen Wertungsbögen bzw. Meldungen sind Voraussetzung für die Aufnahme in die Starterliste. Für alle Meisterschaften sind die Wertungsbögen einfach einzureichen. Sollten o. g. Richtlinien nicht eingehalten werden, besteht keine Startberechtigung. Nenngeld: Elite 1er 6,00 €, 2er/4er u. 6er 12,00 €. Schüler/innen und Junioren/innen 1er 4,00 €, 2er/4er u. 6er 8,00 €. Das Nenngeld ist am Wettkampftag vor dem Start an den Ausrichter zu zahlen. Es wird fällig, wenn der Teilnehmer in der Startliste aufgeführt ist. Vereine oder Sportler, die nicht an den Meisterschaften teilnehmen, aber gemeldet haben, sind verpflichtet, das Nenngeld an den ausrichtenden Verein zu zahlen. Sollte dies innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Meisterschaft nicht bezahlt sein, kann der ausrichtende Verein eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € zusätzlich zu dem Nenngeld erheben.
Sportliche Aufsicht: wird mit der jeweiligen Meldebestätigung und Startfolge bekannt gegeben. Die für die sportliche Aufsicht angegebenen Personen haben bei Verhinderung rechtzeitig eine Mitteilung an den Fachwart Kunstradsport abzugeben. Die Fachwarte Kunstradsport HRV und RKB übernehmen die Aufsicht.
Auszeichnungen: Bei allen Wettbewerben dieser Ausschreibung erhalten die Teilnehmer Urkunden, die Sieger sowie die zweit- und drittplatzierten Sportler zusätzlich Medaillen in Gold, Silber und Bronze.
Hinweise: Für die deutschen Meisterschaften bzw. deren Qualifikationswettkämpfe oder Halbfinals oder für den Bundespokal Einradsport müssen die vom BDR angesetzten Mindestpunktzahlen bei den Hessen- oder Bezirksmeisterschaften der Schüler-, Junioren- und Eliteklassen ausgefahren werden. Landesmeister der Schüler/innen und Junioren/innen erhalten eine Startberechtigung bei einer Mindestpunktzahl bis zu 10 Punkten unter dem Soll. Für die Qualifikation zur DM bitte die Ausschreibung des BDR im Radsport beachten.
Klasseneinteilung: Schüler/Schülerinnen U11 im Alter von 10 Jahren und jünger, also Jahrgang 2015 und jünger, Schüler/Schülerinnen U13 im Alter von 11 und 12 Jahren, also Jahrgänge 2014 und 2013, Schüler /Schülerinnen U15 im Alter von 13 und 14 Jahren, also Jahrgänge 2012 und 2011, Junioren/Juniorinnen U19 im Alter von 15 bis 18 Jahren, also Jahrgänge 2007 bis 2010, Elite (Männer, Frauen) ab 19 Jahren bzw. ab Jahrgang 2006 und älter.
Qualifikationspunkte zur Hessenmeisterschaft Jugend und Elite: 1er Elite männlich 70 Punkte, 1er Elite weiblich 80 Punkte, 2er Elite männlich 45 Punkte, 2er Elite weiblich 45 Punkte, 4er Kunst Elite männlich 55 Punkte, 4er Kunst Elite weiblich 55 Punkte, 6er Kunst offene Klasse 40 Punkte, 4er Einrad Elite männlich 35 Punkte, 4er Einrad Elite weiblich 45 Punkte, 6er Einrad Elite offene Klasse 25 Punkte, 1er U19 männlich (Junioren) 60 Punkte, 1er U19 weiblich (Juniorinnen) 70 Punkte, 2er U19 offene Klasse (Junioren) 40 Punkte, 2er U19 weiblich (Juniorinnen) 45 Punkte, 4er Kunst U19 offene Klasse (Junioren) 50 Punkte, 4er Kunst U19 weiblich (Juniorinnen) 50 Punkte, 6er Kunst U19 offene Klasse 35 Punkte, 4er Einrad U19 offene Klasse (Junioren) 30 Punkte, 4er Einrad U19 weiblich (Juniorinnen) 45 Punkte, 6er Einrad U19 offene Klasse 25 Punkte.
Qualifikationspunkte zur Hessenmeisterschaft Schüler/innen: 1er Schüler U11 30 Punkte (Auffüllung auf 8 Starts), 1er Schülerinnen U11 40 Punkte (12), 1er Schüler U13 40 Punkte (8), 1er Schülerinnen U13 50 Punkte (12), 1er Schüler U15 50 Punkte (8), 1er Schülerinnen U15 60 Punkte (12), 2er Schüler U13 25 Punkte (3), 2er Schülerinnen U13 30 Punkte (5), 2er Schüler U15 30 Punkte (3), 2er Schülerinnen U15 35 Punkte (5), 4er Kunst Schüler U13/U15 20 Punkte (3), 4er Kunst Schülerinnen U13 25 Punkte (3), 4er Kunst Schülerinnen U15 35 Punkte (3), 6er Kunst offene Klasse 30 Punkte (6), 4er Einrad Schüler (offene Klasse) U13/U15 25 Punkte (3), 4er Einrad Schülerinnen U13/U15 35 Punkte (3), 6er Einrad offene Klasse 20 Punkte (3). Sollten sich über die direkte Qualifikation an den Bezirksmeisterschaften / Nachqualifikationen mehr Sportler/innen qualifizieren als oben angegeben, so sind diese selbstverständlich startberechtigt. Ein Auffüllen des Starterfeldes bis zur angegebenen maximalen Starterzahl (in Klammern) erfolgt nur, wenn max. 14 Punkte unter dem Soll (Qualifikationspunktzahl) ausgefahren wurden. Sportler/innen, die an der Bezirksmeisterschaft (Qualifikation) in der Klasse U9 aufgestellt waren, werden für die Hessenmeisterschaft berücksichtigt, sofern die Punktzahlen für die Klasse U11 ausgefahren wurden.
Veröffentlichung: Mit der Teilnahme an Veranstaltungen des HRV erklären sich die Teilnehmer*innen bei Abgabe der Meldung mit der elektronischen Speicherung der wettkampfrelevanten Daten und der Veröffentlichung von Startlisten, Ergebnissen und Fotos der gesamten Veranstaltung in den Medien wie Internet (z.B. social media), print media und Publikationen des HRV sowie dessen Untergliederungen einverstanden.
Meldung von Teams: 1. Eine Meldung der für einen Verein antretenden Teams ist in den Disziplinen 2er-Kunstradsport, 4er-Kunstradsport, 6er Kunstradsport, 4er-Einradsport und 6er-Einradsport erforderlich. Diese hat in dem vom BDR unter https://www.hallenradsport-daum.de/teammeldung.xsd zur Verfügung gestellten Format zu erfolgen. 2. Die Teammeldung ist jeweils spätestens bis zur ersten Wettbewerbsmeldung jedes Starters an die folgenden Adressen abzugeben:
bdr-kunstradmeldungen[at]hallenradsport-daum[dot]de, hrv[at]hallenradsport-daum[dot]de und kunstfahren[at]hessen-radsport[dot]de. 3. Die Meldung muss mindestens die Stammsportler umfassen, die je nach Disziplin für ein komplettes Team erforderlich sind. Dabei darf jeder Sportler nur für ein Team in derselben Disziplin als Stammsportler gemeldet werden. Zusätzlich kann im Hinblick auf die Meldung für das UCI-Ranking im Bereich 4er-Kunstradsport ein Ersatzfahrer gemeldet werden. Ersatzfahrer können in beliebig vielen Teams gemeldet werden. Dieser Sportler kann auch in einem anderen Team als Stammfahrer gemeldet sein. 4. Eine Ummeldung der gemeldeten Stammfahrer nach Abgabe der Meldung ist ausgeschlossen. Eine gemeldete Mannschaft darf abgemeldet werden. Die Abmeldung führt dazu, dass die Sportler dieser Mannschaft nicht mehr als in einer Mannschaft gemeldet gelten. Nachmeldungen von weiteren Teams sind gegen eine Gebühr von 20 € auf demselben Weg wie eine erstmalige Meldung zulässig. 5. Ersatzfahrer dürfen unabhängig von einer Meldung mit dem jeweiligen Team eingesetzt werden, soweit sie nicht in derselben Disziplin und Altersklasse als Stammfahrer gemeldet sind. Sportler, die in derselben Disziplin und derselben Altersklasse gemeldet sind, dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn das Team, in dem der Sportler gemeldet ist, bereits ausgeschieden ist. 6. Als selbe Disziplin gelten jeweils 2er-Kunstradsport offen und weiblich, 4er-Kunstradsport offen und weiblich und 4er-Einradsport offen und weiblich. 7. Ersatzfahrer dürfen nur insoweit eingesetzt werden, als bei jedem Start eines Teams mehr als die Hälfte der gemeldeten Stammsportler am Start ist. 8. Ein/e Sportler*in darf auch als Ersatzfahrer*in bei demselben Wettkampf (Die Deutsche Meisterschaft wird über alle Altersklassen als ein Wettbewerb gewertet) nur für ein Team in einer Disziplin eingesetzt werden. Bei mehreren Wettkämpfen ist ein Start als Ersatzfahrer für unterschiedliche Teams in derselben Disziplin möglich. Ein Start in mehreren Altersklassen innerhalb einer Disziplin ist nur als Ersatzfahrer gestattet. 9. Die Teams jedes Vereins sind über die Disziplinen 4er- und 6er-Kunst- und Einradsport fortlaufend (beginnend mit 1) über die unterschiedlichen Altersklassen zu nummerieren. Im 2er Frauen und offene Klasse setzt sich der Name des Teams aus dem Vor- und Nachnamen beider beteiligten Sportler in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen zusammen.
Startgemeinschaften: 1. Startgemeinschaften dürfen in allen Teamwettbewerben gebildet werden. 2. Die Startgemeinschaft darf von zwei Vereinen desselben Landesverbands vereinbart werden und muss unter Angabe des Bezirks, in dem sie antreten wird, vor dem ersten Start nach den Regeln über die Meldung von Teams gemeldet werden. 3. Startgemeinschaften gelten als Teams beider Vereine. Sportler jedes Vereins dürfen als Ersatzfahrer für die Startgemeinschaft antreten, soweit sie nach den allgemeinen Regelungen über die Meldung von Teams auch für ein Team des jeweiligen Vereins in dieser Situation als Ersatzfahrer in Betracht kämen. Gemeldete Sportler einer Startgemeinschaft dürfen für den Verein, dem sie angehören, in derselben Disziplin und Altersklasse (siehe dazu Meldung von Teams Nr. 6) nur dann als Ersatzfahrer zum Einsatz kommen, wenn die Startgemeinschaft bereits aus dem Wettbewerb ausgeschieden ist. 4. Es ist nicht erforderlich, dass Sportler aus beiden an der Startgemeinschaft beteiligten Vereinen an den Start gehen. 5. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Meldung von Teams für Startgemeinschaften entsprechend.
Der Fachausschuss bittet darum, die Generalausschreibungen wegen der Wichtigkeit möglichst umgehend an die verantwortlichen Vereinsfachwarte und Vereinstrainer weiterzuleiten. Danke. Der Fachausschuss wünscht Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2025 und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit den Bezirken, Vereinen, Trainern und Sportlern.
Zu erreichen bin ich telefonisch und per Fax unter 0611-540243, E-mail: kunstfahren[at]hessen-radsport[dot]de oder postalisch Niedernhausener Str. 55, 65207 Wiesbaden.
Petra Murke, Fachwartin Kunstradsport HRV