Vereinsförderung Investitionszuschüsse des ersten Quartals 2024 bewilligt
Die Vereine haben die neue Antrags-Abwicklung, den Mittelabruf im Online-Portal durchzuführen, gut angenommen. Auch das Hochladen der Abrechnungsunterlagen wurde von den meisten Vereinen problemlos umgesetzt. Bereits mehr als ein Drittel der Vereine haben nur einen Monat nach der Bewilligung Ihrer Anträge die Unterlagen eingereicht und die Auszahlungen an die Vereine konnte erfolgen, zeitlich gesehen eine deutliche Verbesserung zum bisherigen Verfahren.
Diese Entwicklung wird von den Vereinen sehr begrüßt sie geben positives Feedback zu der vereinfachten und beschleunigten Abwicklung des Mittelabrufs. Dadurch sind die Vereine deutlich schneller wieder antragsberechtigt und können, falls der Verein noch über entsprechendes Guthaben im Vereinsförderungsfonds verfügt, direkt neue Anträge über das neue Online-Portal stellen.
Die Antragsstellung erfolgt seit dem 01.07.2024 ausschließlich online und bis heute wurden in dieser kurzen Zeit bereits etwa 140 neue Anträge gestellt. Angesichts der Sommerferien, in denen die meisten Vereine erfahrungsgemäß in eine längere Pause gehen, ist dies eine sehr erfreuliche Anzahl. Schon im Oktober steht erneut eine Bewilligung durch das Präsidium an, dann werden die Anträge des zweiten Quartals 2024 bewilligt.
Vereine, die sich noch nicht im Online-Portal registriert haben, erhalten durch den Geschäftsbereich „Vereinsmanagement“ des lsb h Hilfe. Im lsb h-Vereinsberaterportal finden Vereine für alle Vorgänge Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die sowohl die Registrierung als auch die Antragsstellung für Investitionszuschüsse erleichtern sollen.
Am 24.09.2024 und am 12.11.2024 finden Online-Schulungen zum Thema „Sportförderung im lsb h“ statt, zu denen sich die Vereine kostenlos anmelden können.
Die Anmeldung zu den Schulungen finden Sie hier:
Bei Rückfragen:
Miriam Wollmann
Christiane Göckel
Mail: investitionszuschuss[at]lsbh[dot]de
Telefon: 069 6789-555