Förderprogramm Entlastung für Vereine

Um finanziellen Folgen von Energiepreissteigerungen zu minimieren, können gemeinnützige Sportvereine eine bedarfsgerechte Billigkeitsleistung erhalten.
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Um finanziellen Folgen von Energiepreissteigerungen zu minimieren, können gemeinnützige Sportvereine eine bedarfsgerechte Billigkeitsleistung erhalten.

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Steigende Energiepreise bereiten vielen Sportvereinen Sorgen. Um sie zu entlasten, hat die Hessische Landesregierung ein Förderprogramm entwickelt. Darüber können sich Vereine 80 Prozent der Energiemehrkosten erstatten lassen. Die zweite Förderphase reicht vom 1. März bis zum 31. Dezember 2023. Anträge können bis zum 31. Mai 2024 gestellt werden.

Die Bundesregierung hat mit Strom- und Gaspreisbremsen von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet. Diese im Herbst 2022 eingeführten Energiepreisbremsen sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.

Um finanziellen Folgen von Energiepreissteigerungen zu minimieren, können gemeinnützige Sportvereine eine bedarfsgerechte Billigkeitsleistung in Höhe von 80 Prozent der Energiemehrkosten erhalten: Entstandenen Energiemehrkosten müssen pro Phase eine Mindestschwelle von 1.000 Euro überschreiten. Hiervon werden sodann 80 Prozent, höchstens jedoch 5.000 Euro pro Förderphase, erstattet. In besonders begründeten Härtefällen kann eine Billigkeitsleistung auch über den vorgenannten 5.000 Euro-Höchstbetrag hinaus gewährt werden.

Die Hessische Landesregierung hat hierzu ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt. Die erste Förderphase erstreckt sich vom 1. März 2022 bis 28. Februar 2023 und konnte ab dem 1. März 2023 rückwirkend für den vorgenannten Zeitraum beantragt werden. Die zweite Förderphase reicht vom 1. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Hierfür ist ein gesonderter Antrag einzureichen, der ab 15. Januar 2024 abrufbar ist. Anträge können bis zum 31. Mai 2024 gestellt werden. Informationen zum Förderantrag einschließlich Förderrichtlinien, FAQs, Ansprechpartner finden sich auf den Internetseiten der Landesregierung.

Mehr Infos zum Förderprogramm der Landesregierung finden sich hier.

Verantwortlich für diesen Inhalt: Landessportbund


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