Vereinsförderung Rund 506.400 Euro für Investitionszuschüsse bewilligt

Bild: Rolf-Joachim Rebell/ SK Offenbach
Bild: Rolf-Joachim Rebell/ SK Offenbach

In der ersten Präsidiumssitzung 2024 hat das Präsidium, auf Vorschlag des Vizepräsidenten Dr. Frank Weller die Bewilligung der Anträge auf Investitionszuschüsse des III. Quartals 2023 beschlossen. Der positive Aufwärtstrend setzt sich weiter fort, sowohl in der Anzahl als auch in finanzieller Höhe der Anträge, ist wiederum eine deutliche Steigerung zum Vergleichsquartal des Vorjahres zu erkennen. Von den insgesamt rund 506.000 Euro gehen knapp 345.700 Euro an 85 Vereine zur Unterstützung ihrer Baumaßnahmen.

Kontinuierlich stark vertreten sind weiterhin die Sanierungen der Flutlichtanlagen. Auch für Dachsanierungen gab es zahlreiche Anträge, sowie für einige neue Lageräume/-Hallen. Hierbei wird auch die Eigenleistung von Mitgliedern bezuschusst. Jede durch Mitglieder geleistete Arbeitsstunde kann mit 10 Euro pro Stunde zur Abrechnung angesetzt werden.

Baumaßnahmen können mit bis zu 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, maximal in Höhe des verfügbaren Guthabens des Vereins im Vereinsförderungsfonds bezuschusst werden. Die Zahl der Anträge auf Bezuschussung von Sport-/Zusatzgeräten war in diesem Quartal fast genauso hoch, wie die der Anträge auf Förderung von Baumaßnahmen. So erhalten 83 Vereine einen Zuschuss beim Kauf langlebiger Sport- und Zusatzgeräte, dort wurde eine Gesamtsumme von etwa 160.700 Euro an Zuschüssen bewilligt. Sportgeräte können mit bis zu 50 Prozent – im Rahmen des Guthabens im Vereinsförderungsfonds – bei der Bezuschussung berücksichtigt werden. Auch die Anschaffung von Zusatzgeräten wird mit 10 Prozent bezuschusst, darunter fallen Geräte, die für den Einsatz von Sportgeräten notwendig sind.

Vereine, die eine Baumaßnahme oder eine Anschaffung planen, wenden sich für die Zusendung der erforderlichen Formulare direkt an Miriam Wollmann und Christiane Göckel, die bei allen Fragen rund um die Investitionszuschüsse behilflich sind.

Die Antragsstellung muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme bzw. Anschaffung der Sport-/Zusatzgeräte erfolgen, maßgeblich ist hierfür der Eingang des Antrags beim zuständigen Sportkreis.

Informationen zum Thema Investitionszuschüsse sowie die lsb h-Förderrichtlinien sind im Vereinsberaterportal zu finden.

Kontakt Sportförderung:

Miriam Wollmann, Telefon 069 6789-290,

Christiane Göckel, Telefon 069 6789-264,

E-Mail: investitionszuschuss[at]lsbh[dot]de

C.Göckel
Verantwortlich für diesen Inhalt: Landessportbund


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