Vereinsmanagement Vereinsbesteuerung im Blickpunkt

Steuerberaterin Ellen Deranek (Mitte, stehend) informierte Vorstandsmitglieder aus Vogelsberger Vereinen über die Steuerproblematik. Sportkreisvorsitzender Werner Eifert (stehend, rechts) freute sich, dass wichtige Informationen angeboten werden konnten.
    Bild: Erich Stock/Erich Stock

Steuerberaterin Ellen Deranek (Mitte, stehend) informierte Vorstandsmitglieder aus Vogelsberger Vereinen über die Steuerproblematik. Sportkreisvorsitzender Werner Eifert (stehend, rechts) freute sich, dass wichtige Informationen angeboten werden konnten.

Bild: Erich Stock/Erich Stock

26 Vertreter aus 24 Vereinen aus dem Sportkreis Vogelsberg wurden von Steuerberaterin Ellen Deranek für die Vereinsbesteuerung „fit“ gemacht. Ellen Deranek kommt aus Südhessen, ist Diplom-Kauffrau und selbstständige Steuerberaterin mit eigener Kanzlei. Sie ist für die Finanzen eines Sportvereins mit über 1000 Mitgliedern, acht Abteilungen mit einem Jahresumsatz von rd. 300 000 Euro ehrenamtlich verantwortlich.

Die Vereinsbesteuerung gehört zu den kompliziertesten und komplexesten Steuerbereichen in Deutschland, da ein Verein in verschiedene Bereiche unterteilt werden kann, aus denen sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen ergeben. Sportkreisvorsitzender Werner Eifert der mit seiner Mitarbeiterin Tine Hamann-Glitsch die Vereinsvertreter willkommen hieß, meinte, dass man mit der rund vierstündigen Veranstaltung die Vereinsvorstände unterstützen wolle, damit nicht irgendwann große finanzielle Steuernachforderungen entstehen würden. Nach den Worten von Ellen Deranek seien zwar die meisten Vereine aufgrund ihrer Satzung in die Regel von jeglicher Steuer befreit. Doch bereits die Durchführung von Vereinsfesten oder Veranstaltungen, auch im Rahmen des Satzungszweckes, führe zur Steuerpflicht, wenn Eintritt erhoben oder Speisen und Getränke verkauft werden, erfuhren die Vereinsvertreter. Aber auch als Arbeitgeberkann ein Verein auftreten und wird somit lohnsteuerpflichtig. Allerdings gibt es auch zahlreiche Freibeträge, die den Vereinsvertretern erläutert wurden. Ein Großteil der Ausführungen befasste sich mit Änderungen im Bereich der Gemeinnützigkeit ab dem 1.Januar 2021.

Bei der Vereinsbesteuerung sei es erst einmal egal, ob der Verein 1000 oder 100 Mitglieder hat. Die Schwierigkeiten bei der Erstellung der Steuererklärungen hängt an der Art und dem Umfang der Tätigkeiten, die der jeweilige gemeinnützige Verein ausführt. Einfach ist die Besteuerung, wenn der Verein nur im sog. Ideellen Bereich tätig ist. Hier wird meistens nur alle drei Jahre die Gemeinnützigkeit neu beantragt. Schwierig wird es, wenn, insbesondere bei Sportvereinen, der sog. Zweckbetrieb hinzukommt, in welchem die Umsatzsteuer ein Thema wird. Noch komplizierter wird es, wenn der Verein im sog. wirtschaftlichen Bereich arbeitet und damit, nach Ansicht des Gesetzgebers, eine Art Konkurrenz zu der Wirtschaft darstellt. In diesem Bereich sind neben der Umsatz- auch Kenntnisse im Ertragssteuerrecht (Körper- und Gewerbsteuer) nötig.

Auf Grund der vielen Fragen von den Teilnehmern im Laufe des Seminars, aus denen sich ergeben hat, dass es noch viele weitere Punkte zu besprechen gäbe, wird der Sportkreis Vogelsberg im Herbst dieses Jahres ein Folgeseminar mit Ellen Deranek anbieten, in dem die Schwerpunktethemen wie

  • Arbeitnehmer im Verein (Angestellter, geringfügig oder kurzfristige Aushilfen, Sozialarbeiter Ehrenamtliche Helfer etc.
  • Nebenberuflicher versus hauptberuflicher Übungsleiter/Trainer
  • Sponsoring versus Spenden-Gelder- oder Sachspenden – Achtung bei Trikotspenden
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbereich,

noch ausführlicher behandelt werden sollen.

Erich Stock
Verantwortlich für diesen Inhalt: Sportkreis Vogelsberg


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