Aus- und Fortbildung Die E-Rechnung erläutert
In der ersten Stufe der E-Rechnungspflicht wird nun gefordert, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und bearbeiten zu können. Dafür gelten bestimmte elektronische Formate. Die Pflicht, Rechnungen auch elektronisch auszustellen, gilt für die Vereine erst in drei Jahren. Für die Kassenführer der Vereine, so wurde in der Diskussion deutlich, ist die elektronische Buchführung kein Hexenwerk. Der Papierausdruck wird vor allem für die ehrenamtlichen Kassenprüfer gebraucht.
Referentin Deranek, die aus dem Odenwald in den Vogelsberg gekommen war, erläuterte die Vorteile und Arbeitserleichterung, die das E-Rechnungswesen in Verbindung mit den Programmen zur Mitgliederverwaltung bringen kann. Da interessierte die Anwender besonders die Frage, was welche Programme leisten und kosten. Denn die digitale Verwaltung kostet auch Geld.
Die Steuerberaterin, die selbst in einer Fastnachtsvereinigung aktiv ist, schilderte Beispiele aus der Praxis. So auch von einem Schadensfall bei einem Mitarbeitertreffen, bei dem ein Versicherungs-Großkonzern den Anforderungen an eine zeitgemäße Bearbeitung gewaltig hinterherhinkte. Durch eigentlich bereits im elektronischen Formular beantwortete Nachfragen, das Hin- und Herschieben des Vorgangs an verschiedene Zuständigkeiten in unterschiedlichen Standorten der Versicherung, seien im Verein acht Stunden Arbeit für die Erstattung von 98 Euro angefallen.
Der Fachkräftemangel macht sich, wie Sportkreisvorsitzender Werner Eifert schilderte, auch im Ehrenamt bemerkbar. Daher sei bei der Entstehung des Sportentwicklungsplanes für den Vogelsbergkreis die Zusammenarbeit mehrerer Vereine bei Kassenführung und Mitgliederverwaltung angeregt worden. Der Service könne vom Sportkreis nicht übernommen, wohl aber Hilfestellung für ein solches Vereinsprojekt gegeben werden, wenn entsprechendes Interesse bestehe.